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AGB

Liebe Reisende,

nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CGN Marketing & Touristik GmbH, Neuenhauser Weg 7 in 51467 Bergisch Gladbach. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, da sie wichtige Informationen für das Verhältnis zwischen der CGN GmbH und Ihnen als Kunde und/oder Reisende enthalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Reisebedingungen werden bei der Buchung wirksam vereinbart und dadurch zum Inhalt Ihres Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB – InfoV.

1. Abschluss des Reisevertrages

Soweit Sie telefonisch, per E-Mail, Fax oder sonstiger Form Kontakt zu uns aufnehmen, wird Ihnen Ihren individuellen Vorstellungen und Wünschen entsprechend zunächst ein unverbindliches Angebot bzgl. der in Frage kommenden Reise-Einzelleistungen der unterschiedlichen Leistungsträger zugesandt. Nachdem Sie aus diesem Angebot Ihre konkreten Reiseleistungen spezifiziert und aussondiert haben, erstellen wir ein Buchungsformular über die konkreten Leistungen.

Wir fordern Sie mit diesem Buchungsformular schriftlich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Vertrags über die jeweiligen Reiseleistungen auf.

Sie erteilen mittels des unterschriebenen Buchungsformulars Ihrerseits das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die jeweiligen Reiseleistungen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und alle ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise.

Die Annahme des Angebots erfolgt unsererseits. Sie bedarf keiner Form, erfolgt jedoch in der Regel nach Prüfung der Verfügbarkeit und der konkreten Einzelpreise im Reisezeitraum bei Buchung in Form einer Buchungsbestätigung. Die Bestätigung kann mündlich oder per Email erfolgen.

Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen.

Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

2. Bezahlung 

Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Reiseanmeldung in Verbindung mit unserer Buchungsbestätigung in Form der Rechnungszustellung per Mail.

Die CGN GmbH darf Zahlungen vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss werden – soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart – gegen die Aushändigung des Sicherungsscheines 25 % des Landarrangements unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Restzahlung der Landleistung von 75% wird 30 Tage vor Beginn der ersten Reiseeinzelleistung zur Zahlung fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 dieser Bedingungen genanntem Grund abgesagt werden kann.

Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

Bei kurzfristigen Reisebuchungen ist die Gesamtsumme aller Einzelleistungen unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Kurzfristigkeit ist pro Zielgebiet verschieden definiert. Näheres hierzu finden Sie in Ihrem individuellen Angebot. Bei Buchung verschiedener Flug-Sondertarife kann der Reisepreis ebenfalls in voller Höhe sofort fällig werden. Auch dies ergibt sich aus Ihrer Reiseanmeldung.

Die Zahlung der gebuchten Reiseleistungen hat nach Vorgabe der jeweiligen Leistungsträger per Überweisung oder – falls im Einzelfall möglich – per Kreditkarte zu erfolgen.

Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Sie können gegenüber der CGN GmbH wegen der Weiterleitung der Reisepreise an die Leistungsträger keine Einwendungen – insbesondere wegen reisevertraglicher Gewährleistungs-ansprüche – geltend machen.

3. Leistungsänderungen 

Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der CGN GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind. Sie dürfen den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Nach Kenntniserlangung von dem Änderungsgrund ist die CGN GmbH verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu unterrichten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie können für diesen Fall die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn die CGN GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu

4. Preisanpassung

Sie werden darauf hingewiesen, dass wir nach Maßgabe des § 651 a Abs. 4 und 5 BGB berechtigt sind, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgabe für bestimmte Leistungen wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.

Wir behalten uns daher vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir von Ihnen bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der CGN GmbH erhöht, so kann die CGN GmbH den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die CGN GmbH verteuert hat.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für die CGN GmbH nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die CGN GmbH Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CGN GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diesen Anspruch unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten

Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der CGN GmbH ist schriftlich zu erklären. Treten Sie vor dem Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert die CGN GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir jedoch, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Die CGN GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche, anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

Flugpauschalreisen:

Bis 31. Tage vor Reiseantritt 20 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 40 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 50 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 17 bis 11 Tage vor Reiseantritt 60 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 10 bis 3 Tage vor Reiseantritt 80 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 2 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
mindestens jedoch immer 50 €.

Reisebausteine, Einzelbuchungen:

Nur Flüge oder Bausteinflüge: Ab Buchungsdatum immer 100 % des Reisepreises

Hotels, Rundreisen, Erlebnisse:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt 40 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 55 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 70 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt 80 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
ab 3 bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt 100 % p. P. des jeweiligen Reisepreises
mindestens jedoch immer 50 €.

Ferienhäuser/Appartements:

Bis 61 Tage vor Reiseantritt 40 % p. P./WhnEinh des Reisepreises
ab 60 bis 35 Tage vor Reiseantritt 60 % p. P./WhnEinh des Reisepreises
ab 34 bis 3 Tage vor Reiseantritt 90 % p. P./WhnEinh des Reisepreises
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt 100 % p. P./WhnEinh des Reisepreises
mindestens jedoch immer 50 €.

Mietwagen:

Bis 3 Tage vor Mietbeginn 50 % p. P./Mietw. des Reisepreises
am 2. Tag vor Mietbeginn 80 % p. P./Mietw. des Reisepreises
Tag des Mietbeginns/ Nichtannahme des Mietwagens 100 % p. P./Mietw. des Reisepreises mindestens jedoch 50 €.
Eintrittskarten für Veranstaltungen, Sportevents, Musicals, etc. immer 100% des Reisepreises

Kreuzfahrten, Feiertagsarrangements und Sonder-, bzw. Themenreisen:

Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20 % p. P. des Reisepreises
ab 59 bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 % p. P. des Reisepreises
ab 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 50 % p. P. des Reisepreises
ab 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 % p. P. des Reisepreises
ab 14 Tage bis 1. Tag vor Reiseantritt 80 % p. P. des Reisepreises
Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt 100 % p. P. des Reisepreises
mindestens jedoch 50 €.

5. Ihnen bzw. der Ersatzperson steht der Nachweis frei, dass uns keine oder wesentlich niedrigere als die (pauschalierten) Kosten entstanden sind.

6. Wir behalten uns vor, in Abweichung der unter 5.4 dieser Bedingungen genannten Pauschale, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

7. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Leistungsträger zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

8. Im Zusammenhang mit dem möglichen Rücktritt raten wir Ihnen dringend zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese ist nicht im generellen, jeweiligen Leistungspreis der Reise enthalten.

9. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten werden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir bemühen uns in diesen Fällen aber, bei den Leistungsträgern vor Ort um Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bitten. Einen Anspruch auf Erstattung gibt es nicht. Im Zusammenhang mit dem möglichen verfrühten Abbruch einer Reise empfehlen wir Ihnen zum Abschluss einer Reiseabbruchskostenversicherung.

10. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

6. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Sollten Sie Umbuchungswünsche haben, so kann die CGN GmbH, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.1 bis 5.9 zu den entsprechenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nehmen sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch selbstverständlich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann die CGN GmbH bis spätestens am 30. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird die CGN GmbH unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie selbstverständlich auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Kündigung aus verhaltens­bedingten Gründen

Die CGN GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die CGN GmbH, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparter Aufwendungen sowie Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden einschließlich eventuell von den Leistungsträgern gutgebrachter Beträge, werden angerechnet.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden / Mängelanzeige

Sie sind verpflichtet, unabhängig von der Zahlungsart nach Zugang der Überweisungsbestätigung bzw. Belastung des Kreditkartenkontos eine umfassende Prüfung ihrer Richtig- und Vollständigkeit vorzunehmen. Unstimmigkeiten sind uns gegenüber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dies, so entfällt die Berechtigung, aufgrund der nicht gerügten Abweichung vom Vertrag zurückzutreten, soweit Sie mit der Buchungsbestätigung hierauf besonders hingewiesen wurden.

Die Ihnen ausgehändigten Buchungsbestätigungen jedes vermittelten Leistungsträgers, Flugscheine, Hotel- und Mietwagengutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen sind von Ihnen unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und insbesondere die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie von der CGN GmbH Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, der CGN GmbH einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen und alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Unterlassen Sie die Anzeige des Mangels schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

Sie sind verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel der CGN GmbH an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Wir nehmen Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen unmittelbar entgegen.

Tel.: 0049 (0) 2202 – 2476777 oder Mobil unter 0049 178 5341091

E-Mail: info@weedingmoon-travel.com.Der Anrufbeantworter unseres Unternehmens wird selbstverständlich regelmäßig kontrolliert. Hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können. Wir melden uns umgehend bei Ihnen, um Ihnen zu helfen und die Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leistungsträger vor Ort sich zwar bemühen, Abhilfe zu schaffen, jedoch nicht befugt sind, in unserem Namen Ansprüche anzuerkennen bzw. über Erstattungen zu entscheiden. Bitte setzen Sie sich dazu immer mit uns direkt in Verbindung.

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB oder aus wichtigem, der CGN GmbH erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie der CGN GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von die CGN GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, der CGN GmbH erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die CGN GmbH dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

11. Beschränkung der Haftung

Die CGN GmbH haftet ausschließlich für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“), einer Beschaffenheitsgarantie, bei Schäden nach dem ProdHaftG sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei Flugreisen kann es aufgrund verschiedener Einflüsse auch kurzfristig zu Änderungen in der Streckenführung, Flugzeit und Fluggesellschaft sowie zu Umsteigeverbindungen kommen. Eine Haftung seitens der CGN GmbH ist ausgeschlossen.

Die Haftung seitens der CGN GmbH auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist in jedem Fall der Summe nach insgesamt durch die maximale Höhe des dreifachen Preises der betroffenen Reiseeinzelleistung begrenzt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, soweit die Schäden bzw. Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bzw. durch eingeschaltete Leistungsträger von der CGN GmbH verursacht werden.

Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie immer vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit oder Tod.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. Bsp. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuch, Ausstellung, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen werden.

Die CGN GmbH haftet jedoch

a) für Leistungen, welche Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,

b) wenn und soweit für einen Schaden bei Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der CGN GmbH ursächlich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist

Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB haben Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Die Geltendmachung kann fristwahrend unter der unten genannten Anschrift der CGN GmbH erfolgen.

Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.

Die CGN GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teil.

13. Verjährung

Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der CGN GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der CGN beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der CGN GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und der CGN GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder die CGN GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet die CGN GmbH, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist die CGN GmbH verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die CGN GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss sie Sie informieren.

Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss die CGN GmbH Sie über den Wechsel informieren. Wir müssen unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die CGN GmbH wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn die CGN GmbH nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Die CGN GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die CGN GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

16. Reiseversicherungen

Die CGN GmbH vermittelt Ihnen für Ihre Reise gerne Versicherungsschutz. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/ Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

17. Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages verweisen wir ausdrücklich auf die gesetzliche Regelung im BGB, § 651j BGB:

„Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

18. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die CGN GmbH hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein.

19. Ihr Reiseveranstalter

CGN Marketing & Touristik GmbH
Neuenhauser Weg 7
51467 Bergisch Gladbach
+49 2202 2476777

vertreten durch die alleinige Geschäftsführerin Silke Walprecht.

Amtsgericht Köln
Handelsregisternummer: HRB 71817
Steuernummer: 219/5806/1662

20. Ausnahme: Sonderfall Reisevermittlung

Im Ausnahmefall steht es der CGN GmbH frei, Leistungen zu vermitteln. In diesem Fall vermitteln wir ausdrücklich und in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen. Das Zustandekommen und der Inhalt dieser Verträge richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden. Bei Vermittlung haftet die CGN GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.